Jegliches Personal, welches Lebensmittel verarbeitet oder mit Lebensmittel arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, nach §4 LMHV jährlich an einer Folgebelehrung teilzunehmen.
Mittlerweile ist es auch gesetzlich verpflichtend das auch eine Folgebelehrung nach § 42 / 43 IFSG alle 2 Jahre besucht wird.
Belehren darf nur, wer über entsprechende Sachkenntnis verfügt, so z.B: die staatlich geprüften Desinfektoren
Wir bieten die erforderlichen Belehrungen in Kombination an, incl. dem ausstellen einer Teilnahmebescheinigung.
Schulungsmaterial in 8 Sprachen vorhanden.
Entweder entscheiden Sie sich für eine Sammelbelehrung zu einem Festen Termin und Ort, oder Sie können die Belehrung auch für Ihr Personal, bequem in Ihrem Betrieb zu Ihrem Wunschtermin durchführen lassen.
Kombibelehrung ab 18€ pro Person
Dauer der Belehrung ca. 60-90 min.
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